NEUSTART KULTUR: Förderprogramm für Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals
Als Teilprogramm von NEUSTART KULTUR richtet sich das Programm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals)“ an Veranstalterinnen und Veranstalter von Livemusik-Programmen, musikalischen Veranstaltungsreihen und Musikfestivals. Veranstalter:innen übernehmen das inhaltliche, organisatorische und finanzielle Risiko für Produktion und Durchführung von Livemusik-Veranstaltungen als wichtige Präsentationsplattformen für ausübende Künstler:innen. Sie bilden damit ein wesentliches Fundament für die musikalische Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.
Das Förderprogramm wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Damit konnten bereits bewilligte Projekte, die pandemiebedingt 2021 nicht durchgeführt werden konnten und nach 2022 verschoben wurden, weiter Förderungen erhalten.
Die Antragsphase für dieses Programm ist seit November 2020 abgeschlossen.
Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:
- Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben
- Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung
- Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Livemusik-Programmen und/oder musikalischen Veranstaltungsreihen sowie Veranstalter:innen von Festivals mit überregionaler Bedeutung
- Die Förderhöhe muss mindestens einen Umfang von 10.000 Euro haben
- Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen
- Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich
Stand: 27. Juli 2023