NEUSTART-KULTUR-Förderprogramm: Kleinst-, Eintages- und "Umsonst & Draußen"-Musikfestivals
Als Teil von NEUSTART KULTUR richtet sich dieses Programm zu „Erhalt und Stärkung der musikalischen Infrastruktur in Deutschland“ an Veranstalter:innen von Kleinst-, Eintages- und "Umsonst & Draußen"-Festivals. Sie übernehmen das inhaltliche, organisatorische und finanzielle Risiko für Produktion und Durchführung von Livemusik-Veranstaltungen als wichtige Präsentationsplattformen für ausübende Künstler:innen. Die Veranstalter:innen bilden damit ein wesentliches Fundament für die musikalische Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.
Das Förderprogramm wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Damit konnten bereits bewilligte Projekte, die pandemiebedingt 2021 nicht durchgeführt werden konnten und nach 2022 verschoben wurden, weiter Förderungen erhalten.
Die Antragsphase für dieses Programm ist seit Mai 2021 abgeschlossen.
Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:
- Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben
- Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung
- Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Kleinst-, Eintages- und "Umsonst & Draußen"-Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung
- Die Förderhöhe muss mindestens einen Umfang von 7.500 Euro haben
- Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen
- Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich
Verwenden Sie bitte folgende Vorlagen für den Verwendungsnachweis
Vorlage Verwendungsnachweis [aktualisiert 01.11.2022]
Konzertliste für den Sachbericht [aktualisiert 09.09.2022]
Musterverwendungsnachweis [aktualisiert 13.01.2022]
Vorstellung/Erklärung Verwendungsnachweis [aktualisiert: 24.03.2022]
Stand 21.06.2023